Das FG Niedersachsen (25.4.24, 10 K 70/21; Rev. BFH V R 10/24, Einspruchsmuster ) hatte sich aktuell im Rahmen der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versagung der Gemeinnützigkeit mit den formellen Anforderungen an ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001.
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen nach Auffassung des FG Hamburg (14.3.24, 6 K 109/20; Rev. BFH VI R 13/24, Einspruchsmuster ) keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar.
Der Gesetzgeber hat bereits mit Wirkung ab dem VZ 2014 die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten zur Brechung der zuvor bürgerfreundlicheren Rechtsprechung des BFH restriktiv in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG begrenzt.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung.