Das FG Düsseldorf (28.10.22, 1 K 465/19 E, AO; Rev. BFH VIII R 10/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass alleine die Erfassung und Verbuchung von Zahlungen an die nahe stehende Person des Gesellschafters in der Bilanz und Buchhaltung der zahlenden Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Aktivtausches (Zugang Darlehenskonto, Abgang Bankkonto), was sich als Buchungsfehler/Bilanzierungsfehler mangels steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Wirksamkeit darstellt, der Erfassung einer vGA nicht entgegensteht.
Das FG Münster (7.12.22, 6 K 2026/20 E; Rev. BFH X R 6/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anerkennung eines Versorgungsvertrages wegen fehlenden Rechtsbindungswillens zu versagen ist, wenn der ...
Das FG Münster (2.7.24, 6 K 1425/21 F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Gewinnanteile der Tochterpersonengesellschaften für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG bei der Mutterpersonengesellschaft ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Einführung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 3 Nr. 72 EStG für Photovoltaikanlagen.|
Das FG Niedersachsen (29.5.24, 3 K 36/24; Rev. BFH IX R 17/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das FG Rheinland-Pfalz (26.1.23, 6 K 1165/21; Rev. BFH III R 2/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass einem Elternteil (ohne sein Zutun erbrachte) Betreuungsleistungen anderer Familienangehöriger (im Streitfall: Großeltern) nicht zugerechnet werden können mit der Folge, dass dieser Elternteil der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil auch nicht widersprechen kann.