Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (28.3.23, 6 K 878/22; Rev. BFH III R 23/23, Einspruchsmuster ) sind sämtliche nicht in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG genannten Tätigkeiten grundsätzlich kürzungsschädlich. Auf eine Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Tätigkeit kommt es danach nicht an. Auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage führt damit im Ergebnis dazu, dass die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG nicht vorliegen.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung.
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks.
Das FG Thüringen (31.8.22, 4 K 599/21; Rev. BFH X R 1/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das FA Steuer- oder Feststellungsbescheide aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung trotz ...
Das FG Münster (26.5.23, 4 K 3618/18 E; Rev. BFH VIII R 17/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Kapitalabfindung einer zu Gunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bestehenden ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden.