Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei Einkommensteuererstattungen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung um die Rückzahlung von überzahltem Arbeitslohn, die als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH 30.7.09, VI R 29/06, BStBl. II 10, 148). Das FG Düsseldorf (11.11.21, 14 K 2577/20 E, Urteil; Rev. BFH VI R 26/21, Einspruchsmuster ) hat in diesem Zusammenhang nun entschieden, dass die Auszahlung des Kindergeldes an den Arbeitgeber im Rahmen einer ...
Das FG Münster hat die ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge in voller Höhe als verfassungswidrig erachtet (FG Münster 16.12.21, 12 V 2684/21 AO, Beschluss; Beschwerde zugelassen, Einspruchsmuster ).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage.
§ 233a AO ist grundsätzlich so konzipiert, dass Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen unabhängig vom Grund der eingetretenen Verzögerungen und Verschuldensfragen. Das Gesetz nimmt es somit bewusst in Kauf, dass in diesen Fällen über einen langen Zeitraum Zinsen nach § 233a AO entstehen können. Grundsätzlich widerspricht also eine Billigkeitskorrektur bei überlangem Zinslauf dem gesetzgeberischen Konzept (BFH 3.12.19, VIII R 25/17, BStBl. II 20, 214). Fraglich ist aber, ob diese Grundaussage auch dann ...
Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Dies hat das FG Köln ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen.
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft.|