Die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält, ist nach der Beurteilung des FG Rheinland-Pfalz (27.7.22, 2 K 1544/17; Rev. BFH IV R 20/23, Einspruchsmuster ) nicht dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen (SBV II) zuzuordnen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt werden.
Nach einer Entscheidung des FG Köln (13.10.22, 14 K 642/21; Rev. BFH X R 11/23, Einspruchsmuster ) bleiben die im Zusammenhang mit einer Zusammenveranlagung festgesetzten Zinsen nach § 233a AO auch nach Änderung ...
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf (8.12.21, 15 K 1186/21 G,E; Rev. BFH X R 8/23, Einspruchsmuster ) ist der Umstand, dass ein Gewerbebetrieb im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Steuerpflichtigen übergegangen ist, während ein anderer Gewerbebetrieb durch den Steuerpflichtigen selbst begründet wurde, im Rahmen der Frage des Bestehens eines einheitlichen oder zweier unabhängig voneinander zu beurteilenden Gewerbebetriebe unbeachtlich. Im Ergebnis soll daher in einer solchen Konstellation bei der ...
Das FG Baden-Württemberg (25.5.23, 3 K 1694/19; Rev. BFH XI R 20/23, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass die in § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG geregelte Beschränkung des Verlustausgleichs bzw.
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