In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten und zum Anscheinsbeweis trotz Nutzungsverbots für Privatnutzung.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Anonymitätsgrundsatz und das Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung.
Das FG Münster (11.5.23, 8 K 998/21 GrE; Rev. BFH II R 16/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anwendung des § 16 Abs. 2 (im Streitfall: Nr. 3) GrEStG nicht voraussetzt, dass es sich bei dem ...
Das FG Niedersachsen (22.6.23, 3 K 105/22, Rev. BFH VIII R 15/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters jedenfalls dann keine Betriebsausgabe darstellt, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen. Nach dem Urteil des FG kommt auch ein Abzug der Insolvenzverwaltergebühren als außergewöhnliche Belastung mangels Außergewöhnlichkeit nicht in Betracht.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die „finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft.
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Das FG München (21.6.23, 4 K 1639/21; Rev. BFH II R 18/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG für ein Familienheim umfasst wird.