Nach § 171 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Das Finanzamt ist unter diesen Voraussetzungen verpflichtet, den Folgebescheid von Amts wegen zu korrigieren. Umstritten ist in diesem Zusammenhang, inwieweit ein Feststellungsbescheid über den Wert von zugewendetem Grundbesitz als Grundlagenbescheid für die ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft.
Veräußert ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen sein letztes Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums, liegt eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bzw. für die dort verlangte ...
Das FG Münster (29.12.21, 8 K 592/20 E; Rev. BFH VIII R 7/23, Einspruchsmuster ) entschieden, dass ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten keine dem Abgeltungsteuersatz unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen, sondern sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG, die mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Zuflussbesteuerung bei Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung.
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung.