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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    BMJ ändert Vorschlag zur Mietpreisbremse ab

    | Das BMJ schwächt die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse ab. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt 11 Prozent nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. |

     

    Das geht aus einem auf den 10.7.18 datierten Gesetzentwurf aus dem BMJV hervor. Die Entschärfung sichert, dass Investitionen der Vermieter außerhalb der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auch weiterhin einen Ertrag erbringen können. Ein Investitionsstau wird so vermieden, was gleichfalls im Interesse der Mieter liegt.

     

    MERKE | Unberührt bleibt allerdings die Regelung, wonach die Mieterhöhung nach Modernisierungen maximal 3 EUR je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren betragen darf.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 149 | ID 45429875