20.04.2023 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
§ 130d ZPO als Haftungsfalle bei Erkrankung des Rechtsanwalts
| Technische Gründe im Sinne von § 130d S. 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen. |
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