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  • 03.11.2023 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    (Kein) Rückgriffsanspruch wegen der Kosten des staatlichen Rücktransports

    | Ein Fluggast, der sich im Anschluss an die Annullierung seines Rückflugs für einen staatlich organisierten Repatriierungsflug anmeldet und dafür einen verpflichtenden Unkostenbeitrag an den Staat leisten muss, hat gegenüber der Fluggesellschaft, die seinen Flug hätte durchführen sollen, keinen Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten. |