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  • 03.03.2022 · Nachricht · Maklerrecht

    Vorkenntnis schützt nicht zwingend vor der Vergütungspflicht

    | Ein Makler kann trotz Vorkenntnis seines Kunden die Maklerprovision verdienen, wenn er zusätzliche Informationen liefert, die eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung darstellen. |