06.01.2022 · Fachbeitrag · Mietrecht
Kein fiktiver Ersatzanspruch bei belassenen Einbauten
| Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt den Einbauten an einen Nachmieter, steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu. |
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