04.10.2011 · Fachbeitrag ·
Kommanditgesellschaft
Nach dem Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs einer GmbH & Co. KG im Wege eines Asset Deals wird der „leere“ Mantel der Gesellschaft meist nicht mehr für neue Geschäftsaktivitäten verwendet. Stattdessen werden häufig sowohl die KG als auch ihre Komplementärgesellschaft liquidiert. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, dass die Abwicklung der KG durch das sogenannte Anwachsungserwerbsmodell einfacher und schneller vollzogen werden kann und häufig auch aus steuerlicher Sicht vorteilhafter als die ...
08.09.2011 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Der Eigentümer eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks erzielt in Form des Erbbauzinses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Tätigt er nun Aufwendungen, um das Erbbaurecht aufzuheben, können diese ...
01.09.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsaufspaltung
Die Übertragung von GmbH-Anteilen gegen wiederkehrende Leistungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 Buchst. c EStG berechtigt den Vermögensempfänger zum Sonderausgabenabzug und verpflichtet den Vermögensgeber zur ...
26.08.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeber
Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (§ 3 Nr. 33 EStG). Auch in anderen Fällen sind zusätzliche Lohnzahlungen steuerfrei – z.B. Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge oder können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Die Finanzverwaltung hat hierzu ihre Auffassung zum ...
04.10.2010 · Fachbeitrag ·
PKW-Nutzung
Das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs erhöht die Chance auf dessen Anerkennung im Vergleich zu einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch deutlich. Allerdings setzt dies die Nutzung einer Software voraus, die ...
04.10.2010 · Fachbeitrag ·
PKW-Nutzung
Das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs erhöht die Chance auf dessen Anerkennung im Vergleich zu einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch deutlich. Allerdings setzt dies die Nutzung einer Software voraus, die insbesondere sicherstellt, dass alle aufgezeichneten und eingegebenen Daten nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Sonst hat man beim Finanzamt und vor Gericht schlechte Karten.