28.11.2013 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Für den Vorsteuerabzug muss eine Rechnung bekanntlich alle Pflichtmerkmale des § 14 UStG enthalten. Bei unvollständigen Rechnungen wirkt eine spätere Berichtigung nach bisheriger deutscher Sichtweise nicht zurück, was seit Ergehen der EuGH-Entscheidung vom 15.7.10 (C-368/09) jedoch fraglich ist. Der EuGH hat nun in einem belgischen Vorabentscheidungsverfahren seine Vorstellungen zu rückwirkenden Rechnungskorrekturen allerdings deutlich konkretisiert (EuGH 8.5.13, C-271/12).
28.11.2013 · Fachbeitrag ·
Kapitalvermögen
Seit Einführung der Abgeltungsteuer treten immer wieder von der Rechtsprechung noch ungeklärte Rechtsfragen auf. Besonders die Vielzahl anhängiger Verfahren macht den Praktikern den Arbeitsalltag schwer.
27.11.2013 · Fachbeitrag ·
Private Pkw-Nutzung
Der geldwerte Vorteil für die Überlassung von mehr als einem Kfz vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung ist für jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berechnen. Die bloße ...
27.11.2013 · Fachbeitrag ·
Ehegatten/Lebenspartner
Das BMF hat ein Merkblatt zur (optimalen) Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, im Entwurf veröffentlicht (Download unter iww.de/sl354 ).
27.11.2013 · Fachbeitrag ·
Vermieter
Das BMF hat aktuell ausführlich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen. Im Vergleich zum früheren ...
Schwerpunkt
Beitrag
19.11.2013 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Zum 30.6.13 hat der Gesetzgeber wichtige EU-Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Rechnungsstellung in das deutsche Recht transferiert. In den Unternehmen und in der Beraterschaft schürten die neuen Vorschriften die Furcht ...
07.11.2013 · Nachricht · Einkommensteuer
Der Bundesfinanzhof hat brandaktuell entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht. Er hat damit die für Ehegatten geltende Regelung auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft angewandt, nach der im Haushalt lebende gemeinsame Kinder der Ehegatten zusammengezählt werden. Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder haben, ist diese Regelung günstiger, ...
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