Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass bei sog. Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6a Abs. 4 UStG) von ...
Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat aktuell entschieden, dass die Zollbehörde den Hersteller ausgeführter Kraftfahrzeuge nicht verpflichten kann, zugunsten des Reimporteurs der Fahrzeuge, der diese als ...
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates ...
Ein Förster, der im überwiegenden Interesse seines Arbeitgebers ein Dienstzimmer in seinem Wohnhaus unterhält, kann die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Dies entschied der 7. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 27.8.2014 (7 K 3561/10).
Unter dem nichtssagenden Titel „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex“ wurde am 19.2.15 ein Jahressteuergesetz 2016 auf den Weg gebracht. In dem vom Kabinett ...
Was sich bei den Abschlüssen und Steuererklärungen im betrieblichen Bereich geändert hat, haben wir bereits in der letzten Ausgabe dargestellt (GStB 15, 89 ff.). Auch bei Erstellung der ESt-Erklärung für 2014 gilt ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Die Finanzierung einer Personengesellschaft erfolgt in der Praxis regelmäßig auch durch Gesellschafterdarlehen, die auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung beruhen. Diese Darlehen unterliegen bei fremdüblicher Vereinbarung grundsätzlich nicht der Abgrenzungsproblematik, die sich häufig bei gesellschaftsvertraglichen Gesellschafterkontenmodellen ergibt. Ob diese Darlehen als Verlustverrechnungspotenzial zur Verfügung stehen, soll nachfolgend geklärt werden.