· Fachbeitrag · EuGH-Rechtsprechung
Verzinsung von Erstattungsansprüchen
| EU-Staaten sind verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuer zuzüglich Zinsen zu erstatten, etwa wenn ein Steuerpflichtiger Umsatzsteuer entrichtet hat, die unter Verstoß gegen die EU-Mehrwertsteuervorschriften erhoben wurden. |
Der Steuerpflichtige hat einen Erstattungsanspruch der unter Verstoß erhobenen Steuer sowie auf deren Verzinsung. Ob der Hauptbetrag verzinst wird, ist hingegen nach nationalem Recht zu bestimmen. Das EuGH-Urteil zu einem britischen Fall ist auf das Inland anzuwenden, da § 233a AO keine Zinses-zinsen vorsieht (EuGH 19.7.12, C-591/10, Abruf-Nr. 122701).
Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 169 | ID 35196250