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    KP Kanzleiführung professionell

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    · Fachbeitrag · EuGH-Rechtsprechung

    Verzinsung von Erstattungsansprüchen

    | EU-Staaten sind verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuer zuzüglich Zinsen zu erstatten, etwa wenn ein Steuerpflichtiger Umsatzsteuer entrichtet hat, die unter Verstoß gegen die EU-Mehrwertsteuervorschriften erhoben wurden. |

     

    Der Steuerpflichtige hat einen Erstattungsanspruch der unter Verstoß erhobenen Steuer sowie auf deren Verzinsung. Ob der Hauptbetrag verzinst wird, ist hingegen nach nationalem Recht zu bestimmen. Das EuGH-Urteil zu einem britischen Fall ist auf das Inland anzuwenden, da § 233a AO keine Zinses-zinsen vorsieht (EuGH 19.7.12, C-591/10, Abruf-Nr. 122701).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 169 | ID 35196250

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