· Nachricht · Steuerberaterplattform/beSt
Der Entwurf für eine Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) liegt vor
| Mit der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer macht das BMF von der in § 86f StBerG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Inhalte der §§ 86c bis 86e StBerG zu konkretisieren. Die Verordnung geht dabei auf eine ganze Reihe praxisrelevanter Punkte ein, wie z. B. weitere Zugangsberechtigungen zum beSt, Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung sowie Sperrung und Löschung. Die Verordnung soll zum 1.1.23 in Kraft treten. |
Weiterführender Hinweis
- Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Referentenentwurf vom 17.8.22)
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Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.
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