Berater, die ihre Mandanten rundum in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten betreuen, erbringen dabei vielfach auch Nebenleistungen, die vom Mandanten nicht ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. In solchen Fällen kann der Berater ohne entsprechende Vereinbarung kein Honorar verlangen. Richtig problematisch wird diese Konstellation dann, wenn die Nebenleistung in irgendeiner Weise mangelhaft erbracht worden ist. Haftet der Berater dann auf Schadenersatz?
Das BMJ hat am 15.2.12 den Entwurf zu dem „Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und ...
Das Haftungsrecht der Sozietät ist durch die Rechtsprechung der letzten Jahre neu konturiert worden. Die Sozietät ist als GbR selbst rechts- und parteifähig. Sie wird also Vertragspartner des Mandanten und haftet ...
Unter Umständen haftet der Steuerberater für fehlerhafte Arbeiten nicht nur gegenüber dem Unternehmen, das er beraten soll. Auch dessen Geschäftsführer kann in den Schutzbereich des Mandats einbezogen sein, sodass der Berater für einen Schaden ersatzpflichtig ist, der dem Gesellschaftsorgan aus einer Inanspruchnahme durch das Finanzamt entsteht (BGH 13.10.11, IX ZR 193/10, Abruf-Nr. 113997 ).
Unter bestimmten Umständen muss der Steuerberater auch Spezialzeitschriften zum internationalen Steuerrecht beachten und auswerten. Dies gilt insbesondere, wenn eine beratungserhebliche Änderung der ...
Der BFH (21.7.11, II R 6/10, Abruf-Nr. 113037 ) hat entschieden, dass eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden keine geschäftsmäßige Hilfe ...
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D er durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht gehalten, den entstandenen Steuerschaden durch ein hoch risikobehaftetes Kompensationsgeschäft auszugleichen (BGH-Urteil 17.3.11, IX ZR 162/08, Abruf-Nr. 112445 ).