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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zum Thema Lohnsteuer im Überblick. |

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    Familienfahrten mit dem Dienstwagen keine Werbungskosten

    Nutzt ein Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung für Familienheimfahrten einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen, kann er für diese Fahrten keine Werbungskosten abziehen. Der Arbeitgeber trägt durch die Fahrzeugüberlassung im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers, somit entstehen bei diesem keine eigenen Kosten (BFH, Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 33/11; Abruf-Nr. 131893).

     

    Entfernungspauschale: Wann liegt eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke vor?

    Das Finanzamt lässt bei der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann eine längere Strecke als die kürzeste mögliche zu, wenn diese nachweislich verkehrsgünstiger ist. Das ist sie aber nicht, wenn sie nur ab und zu je nach Verkehrslage und nicht dauerhaft genutzt wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.2.2013, Az. 4 K 1810/11; Abruf-Nr. 131909).

     

    Erfindungsvergütung ist ganz normaler Arbeitslohn 

    Leistet ein Arbeitgeber Zahlungen für Erfindungen an einen Arbeitnehmer, handelt es sich um nicht begünstigten Arbeitslohn. Es liegt weder eine Entschädigungszahlung noch eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit vor (FG Münster, Urteil vom 27.4.2013, Az. 12 K 1625/12 E; Abruf-Nr. 131940; Revision beim BFH: Az. VIII R 33/13).

     

    Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 passen Aufwandsentschädigung an 

    Die Bundesregierung hat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (LStÄR 2013) beschlossen. Es soll damit der steuerfreie Betrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der LStR 2011 angepasst werden, damit dieser der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG entspricht.

     

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis erfordert feste und nachgewiesene Zeiten

    Die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten setzt voraus, dass die Leistung entweder durch festgelegte Arbeitszeiten geregelt oder durch entsprechende Stundenaufzeichnungen nachgewiesen wird (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2012, Az. 9 K 2351/12 E; Abruf-Nr. 130047).

     

    Übertragung einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt als Zufluss von Arbeitslohn

    Wird eine GmbH beim Anteilsverkauf aus der Pensionsverpflichtung gegenüber ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entlassen, indem sie einen Kapitalbetrag an eine von dem Pensionsberechtigten neu errichtete GmbH zahlt, deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer wiederum der Pensionsberechtigte ist, so ist die Auszahlung des Ablösungsbetrags an die neu errichtete GmbH als Zufluss von Arbeitslohn an den Pensionsberechtigten zu werten (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 7 K 609/12 E; Abruf-Nr. 131774).

     

    Zahlung nach Ausscheiden aus GmbH als Anerkennung für geleisteste Arbeit keine Schenkung, sondern Lohn 

    Zahlungen, die der vormalige Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung seiner Anteile an die Arbeitnehmer der GmbH als „Anerkennung der geleisteten Arbeit“ tätigt, unterliegen der Lohnsteuer. Der BFH hat den Beschluss des FG Berlin-Brandenburg wie erwartet bestätigt (BFH, Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 58/11; Abruf-Nr. 131894).

     

    Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer ohne Flur, Küche und Bad 

    Für die Ermittlung der abziehbaren bzw. vom Arbeitgeber erstattbaren Kosten ist die Fläche des Arbeitszimmer ins Verhältnis zur gesamten Wohnfläche zu setzen. Die anteilige Mitbenutzung von Flur, Küche und Bad ist aber trotz Wegfall des Aufteilungsverbots (GrS vom 21.9.2009, Az. 1/06) nicht in den beruflichen Anteil einzurechnen (FG Düsseldorf, Urteil vom 4.6.2013, Az. 10 K 734/11 E, Abruf-Nr. 132009). Beim BFH ist die Revision zugelassen.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 123 | ID 39757000