Nach § 13b Abs. 2 S. 2 UStG 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Der BFH (22.8.13, V R 37/10) hat den Anwendungsbereich der Vorschrift nun erheblich eingeschränkt und die dazu ergangene Anwendungsvorschrift der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten (A 182a Abs. 10, Abs. 11 und Abs. 17 UStR 2005) ausdrücklich verworfen.
Das BMF hat an die Verbände ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme versandt, in dem die umsatzsteuerliche Behandlung des Betriebs neuer Fotovoltaikanlagen (Inbetriebnahme ab 1.4.12) sowie ...
Durch das AmtshilfeRLUmsG sind bei der Rechnungsausstellung einige Neuerungen in Kraft getreten, die in der Praxis für wenig Freude und Rechtsunsicherheit gesorgt haben. Nunmehr hat das BMF ausführlich Stellung ...
Betriebsveranstaltungen sind Prüfungsschwerpunkte bei Lohnsteuer-Außenprüfungen. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, ob die 110 EUR-Freigrenze überschritten ist und somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt. In zwei Urteilen hat der BFH nun seine Rechtsprechung zur Ermittlung dieser Freigrenze zugunsten der Steuerpflichtigen geändert (BFH 16.5.13, VI R 94/10, Abruf-Nr. 133173 ; BFH 16.5.13, VI R 7/11, Abruf-Nr. 133172 ).
In 2014 beträgt der monatliche Sachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung 229 EUR (2013: 224 EUR). Für freie Unterkunft liegt der Monatswert bei 221 EUR (2013: 216 EUR).
Es bleibt dabei: Wie in den Vorjahren findet auch in 2014 kein Sozialausgleich statt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2014 wurde nämlich erneut auf 0 EUR festgelegt.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim. Nicht begünstigt sind daher Zweit- oder Ferienwohnungen. Dies hat der BFH (18.7.13, II R 35/11) entschieden.