Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt (BFH 5.7.12, VI R 18/10).
Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.12 gebilligt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR, für die Gleitzone gilt ein Bereich von 450,01 bis 850 ...
Die Verwaltung hat mit der Broschüre „ELStAM – Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software“ (Stand: 1.11.12) eine weitere Hilfestellung für den Einstieg in das elektronische ...
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG kann ein Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne die Folgen der Organschaft aufzuheben. Allein der Verkauf einer Organgesellschaft innerhalb des Konzerns ist nach Ansicht des FG Niedersachsen (10.5.12, 6 K 140/10) noch kein wichtiger Grund für die Beendigung der Organschaft. Wäre nämlich jeder Beteiligungsverkauf innerhalb eines Konzerns per se als wichtiger Grund anzuerkennen, wäre die Mindestdauer des ...
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um eine Handwerkerleistung oder um eine ...
Sämtliche Festsetzungen für nach dem 31.12.08 entstandene Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig gemäß § ...
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Nun ist es amtlich: Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nämlich auf 0 EUR festgelegt (Bekanntmachung am 12.11.12 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht).