02.11.2021 · Nachricht aus MBP · Pkw-Privatnutzung
Dürfen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch privat nutzen, müssen sie sich oft an den Kosten beteiligen. Der BFH (16.12.20, VI R 19/18, Abruf-Nr. 223086 ) hat nun klargestellt, wie mit zeitraumbezogenen Zuzahlungen umzugehen ist und hat dabei der Verwaltungssichtweise eine Absage erteilt.
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02.11.2021 · Nachricht aus MBP · Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Nach einer Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern (26.5.21, 3 K 199/20, Abruf-Nr. 224827 ) umfasst der Begriff der Schuldzinsen z. B. neben Darlehenszinsen und sonstigen Finanzierungskosten auch Entgelte für eine Bürgschaft wie Avalzinsen und Avalprovisionen (im Streitfall: Avalzinsen für eine von einem Tankstellenpächter als Sicherheit für offene Forderungen des ...
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02.11.2021 · Nachricht aus MBP · Beihefter
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt, welche Änderungen im neuen Jahr anstehen und wo bis zum 31.12.21 noch Gestaltungsbedarf besteht. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 47757712 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten.
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02.11.2021 · Fachbeitrag aus MBP · Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung seines Grundstücks „eingefädelt“, liegt nach Ansicht des BFH (23.4.21, IX R 8/20, Abruf-Nr. 224334 ) grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn er das Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die es dann an den Erwerber veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist in diesen Fällen bei den Kindern nach deren (oftmals günstigeren) steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.
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02.11.2021 · Fachbeitrag aus MBP · Erbschaftsteuer bei Personengesellschaften
Der BFH hat zuletzt gleich in mehreren Verfahren entschieden, dass die (bloße) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags i. S. des ErbStG führt. Bei Beteiligungen an Personengesellschaften ist der Tatbestand der Veräußerung somit erst erfüllt, wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb endgültig einstellt oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert.
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02.11.2021 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG kann die Entfernungspauschale auch ohne erste Tätigkeitsstätte relevant sein. Betroffen sind die Fälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Festlegungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen muss. Mit den Voraussetzungen hat sich der BFH (19.4.21, VI R 6/19, Abruf-Nr. 224144 ) nun (erstmals) näher befasst.
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Das BMF hat die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und BFH zur Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung dem Grunde nach übernommen und den UStAE im vergangenen Jahr entsprechend angepasst (BMF 18.9.20, III C 2 - S 7286-a/19/10001 :001). Dennoch bleiben weiterhin einige strittige Punkte, die derzeit in Prüfungen vermehrt zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führen.
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25.10.2021 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Downloads · Alle Steuerzahler
Welche Änderungen im neuen Jahr anstehen und wo bis zum 31.12.21 noch Gestaltungsbedarf besteht.
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18.10.2021 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Bei der Umsatzsteuer gilt der Grundsatz: Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung. Demzufolge ist im ersten Schritt zu prüfen, ob tatsächlich eine einheitliche Leistung oder aber mehrere getrennt zu beurteilende selbstständige Einzelleistungen vorliegen. Der praktische Fall zeigt, wie diese Abgrenzung bei der Stellplatzvermietung an Wohnungsmieter vorzunehmen ist.
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05.10.2021 · Nachricht aus MBP · Personelle Verflechtung
Ein „Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung. Zudem führte der BFH (14.4.21, X R 5/19, Abruf-Nr. 224586 ; BFH, PM Nr. 31/21 vom 9.9.21) aus, dass dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes jedenfalls dann nicht zuzurechnen sind, wenn in Bezug auf dessen Gesellschafterstellung eine Ergänzungspflegschaft besteht.
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