26.02.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
NRW: Obligatorisches Güteverfahren aufgehoben
Durch Gesetz vom 20.11.07 (GVBl S. 583) hat NRW das Gesetz zur Ausführung von § 15a EGZPO (GVBl 00, S. 476) geändert. Mit Wirkung zum 1.1.08 ist das obligatorische Güteverfahren in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem AG über Ansprüche deren Gegenstand oder Geldeswert 600 EUR übersteigt, ersatzlos entfallen. Neu einbezogen in die obligatorische Streitschlichtung sind Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, es sei denn, die Klage ist vor dem 1.1.08 bei Gericht eingegangen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 39 | ID 117719