Die Neuregelung des § 20 WEG war wesentlicher Auslöser des WEMoG und sollte die Durchsetzung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vereinfachen. Der BGH hat sich 2024 gleich mehrmals damit befasst und für Grundsatzentscheidungen gesorgt. Diese Entscheidungen stellen wir Ihnen in dieser und der nächsten Ausgabe vor.
Die Grundbuchordnung regelt in § 3 Abs. 1 GBO, dass jedes Grundstück ein Grundbuchblatt erhält. Die Grundbuchordnung kennt jedoch, mit Ausnahme von § 3 Abs. 4 und 5 GBO, keinen Miteigentumsanteil an einem ...
§ 5 WEG n. F. regelt Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums. Die Vorschrift dient damit der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, was Auswirkungen auf die Zuständigkeit und Kostentragung der ...
Im ersten Teil des Beitrags haben wir die Voraussetzung der Einberufung der Versammlung dargestellt. Teil 2 befasst sich mit den weiteren Neuerungen, die das WEMoG bei der Eigentümerversammlung eingeführt hat.
In unserer aktuellen Sonderausgabe zum Thema „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.
Wohnungseigentümer haften für Schäden durch verweigerte Instandsetzungsmaßnahmen nur, wenn sie nicht für die Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder nicht an der Eigentümerversammlung teilgenommen haben.
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Dem grundbuchamtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach dem WEG steht nicht entgegen, dass der Aufteilungsplan nicht in elektronischer, sondern in Papierform eingereicht wurde. Wurde der Aufteilungsplan zudem in einem Format größer als DIN A3 vorgelegt, ist dies ebenfalls unschädlich (OLG München 4.9.24, 34 Wx 224/24, Abruf-Nr. 245349 ).