Im zweiten Teil der Beitragsreihe geht es um die unmittelbaren Auswirkungen des Einbaus von Split-Klimageräten im Zusammenhang mit § 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG, mit dem sich der BGH in zwei Urteilen beschäftigte.
Seit dem Inkrafttreten des WEMoG sind bauliche Veränderungen gemäß § 20 WEG regelmäßig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auch in 2025 beschäftigte sich der BGH gleich mehrmals mit dem Thema.
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Wohnungseigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung (§§ ...
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Eigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung verjährt
i. d. R. in drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) ab dieser Kenntnis. Nach Fristablauf kann auch der Anspruch auf Duldung des Rückbaus (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB) verwirkt sein, wenn die Gemeinschaft über Jahre untätig bleibt und der bauende Eigentümer auf das Ausbleiben weiterer Ansprüche ...
Soll ein Warmwasserspeicher erneuert werden, weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, reicht der bloße Hinweis auf das Alter der Anlage als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Ein Beschluss, der Eigentümern ab ...
Die Veräußerung von Wohnungseigentum kann nach § 12 WEG von der Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Damit soll verhindert werden, dass unerwünschte Personen in die ...
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Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Anwälte vorliegen. Dies gilt auch, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Es steht im Ermessen der Eigentümer, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine vom Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahme nachträglich zu genehmigen. Dies ist rechtmäßig, wenn die Maßnahme selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH 18.7.25, V ZR 76/24, Abruf-Nr. 250196 ).