Art. 14 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, BEG-IV, räumt mit Wirkung ab 1.1.25 (BGBI. 2024 l, Nr. 323 v. 29.10.24, S. 10 u. S. 34) durch § 556 Abs. 4 BGB (neu) dem Vermieter das Recht ein, zwecks Einsichtnahme durch den Mieter, Abrechnungsbelege statt in Papierform, wahlweise „elektronisch bereitzustellen“. Zwar wird im Grundsatz das mieterliche Einsichtsrecht in die Original-Belege beibehalten. Dieses Recht wird jedoch dahin eingeschränkt, dass der Vermieter alternativ die Belege „elektronisch ...
Bereits seit Ende 2020 sieht § 554 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB einen Anspruch des Mieters auf Erlaubnis baulicher Veränderungen der Mietsache vor, die der Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderungen dienen.
Eine im Wohnraummietvertrag vereinbarte Indexklausel, die ausschließlich eine Erhöhungsmöglichkeit vorsieht, kann nach dem LG Berlin II (20.6.24, 67 S 83/24, Abruf-Nr. 245348 ) weder individual- noch ...
Der Vermieter kann wegen Verletzung der vertraglichen Schönheitsreparaturpflicht nur Schadenersatz in Geld verlangen, wenn er dem Mieter die Mängel im Einzelnen aufzeigt und ihn unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auffordert. Haben die Parteien den Zustand der Mietsache insgesamt, soweit die Mängel erkennbar waren, festgestellt und nur bestimmte Pflichten bzw. Arbeiten des Mieters festgelegt, ist in dieser Beschränkung i. d. R. der Verzicht auf andere ggf. aus der Zustandsbeschreibung folgende Ansprüche ...
Zu den abziehbaren Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört auch die Abschreibung auf das Gebäude (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG). Diese ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und ...
Ist Vermieter eine Gemeinschaft, stellen sich vor allem folgende Fragen: Wem gegenüber sind Verbindlichkeiten zu erfüllen? Denn wird an den Falschen geleistet, tritt keine Erfüllung ein. Es besteht die Gefahr, dass ...
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Das FG Münster hat aktuell zur sog. erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs in der Bestandsvermietung entschieden. Hierbei begründete der Lastenaufzug in den von der Klägerin vermieteten gewerblichen Räumen eine für die sog. erweiterte GewSt-Grundstückskürzung unschädliche Betriebsvorrichtung.