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  • 01.04.2005 | BGH kompakt

    Kann sich der Mieter via Kabel informieren, muss der Vermieter keine Parabolantenne dulden

    Kann der ausländische Mieter über ein Zusatzgerät zu seinem Kabelanschluss mehrere Heimatsender empfangen, hat er gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne (BGH 2.3.05, VIII ZR 118/04, n.v., Abruf-Nr. 050764).

     

    Praxishinweis

    Das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ist hier stärker als das Grundrecht auf Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 57 | ID 88574