26.07.2011 | BGH
WEG: Rechtsmittelbeschwer bei erfolgreichem Hilfsantrag
Eine Beschwer des Klägers ist grundsätzlich zu verneinen, wenn sein Hauptantrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses abgewiesen, dem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses aber stattgegeben wurde. Nichtigkeitsfeststellungsklage und Beschlussanfechtungsklage verfolgen materiell dasselbe Ziel, denselben Streitgegenstand. In beiden Fällen steht mit Eintritt der Rechtskraft fest, ob der Beschluss Rechtswirkungen entfaltet oder nicht. Eine materielle Beschwer durch Abweisung des auf Feststellung gerichteten Hauptantrags trotz Obsiegens im Anfechtungsantrag ist allerdings zu bejahen, wenn der Kläger an der Klärung des Nichtigkeitsgrunds ausnahmsweise ein besonderes Feststellungsinteresse hat (BGH 20.5.11, V ZR 175/10, Abruf-Nr. 112414).