24.05.2011 | BVerfG
Eigenbedarfskündigung nach Realteilung
§ 577 BGB darf analog angewendet werden, wenn infolge einer Realteilung einer aus Reihenhäusern bestehenden Siedlung ein vermietetes Reihenhaus Bestandteil eines selbstständigen Grundstücks wird. Der Mieter ist in gleicher Weise dem erhöhten Risiko einer Eigenbedarfskündigung durch den neuen Vermieter ausgesetzt wie der, dessen Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird. Er ist auch entsprechend schutzwürdig, sodass weder ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (BVerfG 4.4.11, BvR 1803/08, Abruf-Nr. 111650).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 145185