26.07.2011 | KG
Vertragswidriger Gebrauch durch falsches Sortiment
Ist im gewerblichen Mietvertrag als Mietzweck der „Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel Fachmarkts sowie Kinderbekleidung“ vereinbart, stellen Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerksprodukten der Kategorie 2 einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mieterin die Produkte in ihren weiteren Fachmärkten im Bundesgebiet vertreibt und wie der Gegenstand des Unternehmens im Handelsregister ausgewiesen ist (KG 6.6.11, 8 U 9/11, Abruf-Nr. 112415).
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 127 | ID 147279