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  • 25.06.2009 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RiOLG Birgit Goldschmidt-Neumann, Düsseldorf

    Auf der letzten Seite von „Mietrecht kompakt“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BGH- und OLG-Rechtsprechung, hier zu Mietzinsfälligkeit, Leasing, Doppelvermietung und WEG-Beschlussanfechtung.  

     

    Aktuelle Entscheidungen zu Mietzinsfälligkeit, Leasing, Doppelvermietung und WEG

    Mietzinsfälligkeit - BGH, 04.02.09, VIII ZR 66/08, Abruf-Nr. 090953  

    Für die Prüfung der Wirksamkeit einer Formularklausel ist im Individualprozess allein auf die Gesetzeslage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen; nachträgliche Gesetzesänderungen können grundsätzlich keine Änderung des Prüfungsmaßstabs bewirken. Bei einem am 1.9.2001 bereits bestehenden Mietvertrag tritt an die Stelle einer unwirksamen formularmäßigen Vorauszahlungsklausel gemäß § 306 Abs. 2 BGB die seinerzeit geltende gesetzliche Fälligkeitsbestimmung des § 551 Abs. 1 BGB a.F. Diese ist nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB über den 31.8.2001 hinaus in Geltung geblieben und nicht durch den seither geltenden § 556b Abs. 1 BGB ersetzt worden. Sie hat zugleich Leitbildfunktion für die im Rahmen von § 307 BGB vorzunehmende Wirksamkeitsprüfung der Vorauszahlungsklausel. Dies gilt auch für die Zeit ab 1.1.03, weil Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB als speziellere Regelung der allgemeinen Übergangsbestimmung in Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB vorgeht.  

     

    Kündigung von Leasingverträgen - OLG Düsseldorf 17.11.08, 24 U 51/08, Abruf-Nr. 091527  

    Die insolvenzrechtliche Kündigungssperre des § 112 InsO ist auf Leasingverträge anwendbar. Nur eine vor Eingang des Insolvenzantrags zugegangene (und materiell-rechtlich begründete) Kündigung ist wirksam und wird von einer nachfolgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt. Ist eine fristlose Kündigung unwirksam, stellt die Entziehung und Verwertung der Leasingsache ein schuldhaftes und vertragswidriges Verhalten des Leasinggebers dar; Entsprechendes gilt, wenn der Leasingnehmer zur vorzeitigen Rückgabe des Leasinggegenstands veranlasst wird oder der Insolvenzverwalter das Leasingobjekt heraus- und zur Verwertung frei gibt. Der Mehrerlös aus der Verwertung des Leasingguts gebührt dem Leasingnehmer, wenn nach der Vertragsgestaltung eine Vollamortisation des Leasinggebers sichergestellt werden sollte; denn der Leasinggeber darf bei der Schadensberechnung nicht besser gestellt werden als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre.  

     

    Doppelvermietung - OLG Celle 29.9.08, 2 W 199/08, Abruf-Nr. 091957  

    Im Fall einer Doppelvermietung darf der Vermieter selbst entscheiden, welchen Mietvertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadenersatz leistet. Deshalb kann bei Doppelvermietung auch der s„erste“ Mieter seinen Besitzüberlassungsanspruch nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen. Dies gilt erst recht, wenn er sich lediglich auf einen Mietvorvertrag berufen kann.  

     

    WEG-Beschlussanfechtung - OLG Frankfurt 12.11.08, 20 W 468/07, Abruf-Nr. 091958  

    Es fehlt an einem gerichtlich anfechtbaren Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der Versammlungsleiter lediglich zu einem bestimmten Punkt informiert, es aber zu keiner Abstimmung kommt, oder die Wohnungseigentümer sich über eine bestimmte Angelegenheit lediglich austauschen, ohne eine Bestimmung zu treffen. Ein Nichtbefassungsbeschluss ist nicht anfechtbar, da er sich lediglich in der Verweigerung der positiven Beschlussfassung erschöpft und sich daran auch durch dessen Ungültigkeitserklärung nichts ändern würde.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 126 | ID 127919