26.07.2011 | Mietbeginn
Übergabeprotokolle schaffen Rechtssicherheit
von RA Markus Wolf, Düsseldorf
Oft gibt der Zustand der Mietsache Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Die Parteien sollten sich daher zu Beginn des Mietverhältnisses Zeit nehmen und ein Übergabeprotokoll anfertigen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Funktionen des Übergabeprotokolls
Das Übergabeprotokoll ist bei Einzug des Mieters zu fertigen und vom Abnahmeprotokoll bei Rückgabe der Mietsache zu unterscheiden. Sein Sinn und Zweck ist, den Zustand der Mietsache sowie etwaige Mängel festzustellen und festzuhalten (BGH NJW 83, 446; OLG Düsseldorf GE 03, 1080). Es soll darüber hinaus für Rechtsklarheit sorgen und Rechtssicherheit bzw. Rechtsfrieden schaffen. Im Streitfall ist das Übergabeprotokoll Beweismittel, es dient mithin der Beweissicherung (§ 416 ZPO).
Inhalt
Im Übergabeprotokoll sind in der Regel allein tatsächliche Umstände festzuhalten. Rechtliche Vereinbarungen gehören in den Mietvertrag selbst. Folgende Angaben sollten im Übergabeprotokoll immer enthalten sein:
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