01.11.2006 | Mietvertrag
Aufzugskosten auf Erdgeschoss-Mieter umlegbar
Der BGH hat jetzt klargestellt, dass die Umlage von Aufzugskosten auf den Erdgeschoss-Mieter zulässig ist und nicht vom konkreten Nutzen des Aufzugs für diesen Mieter abhängt (20.9.06, VIII ZR 103/06, Abruf-Nr. 063015). Die Zulässigkeit der – auch formularmäßig möglichen – Umlage ergibt aus § 556a Abs. 1 S. 1 BGB.
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 193 | ID 88755