Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.07.2011 | Praxistest

    Prüfen Sie Ihr Wissen im Mietrecht

    von RiAG Axel Wetekamp, München

    Richtig oder falsch? Aus Ihrer Praxis wissen Sie, Mandanten erwarten auf mietrechtliche Fragen eine rasche und kompetente Antwort. Angesichts differenzierter Sachverhalte und unübersehbarer Rechtsprechung ist dies nicht leicht. Die folgenden Fälle warten auf Ihre Beurteilung. Bitte raten Sie nicht, sondern versuchen Sie, Ihre Entscheidung sachgerecht zu begründen.  

     

    Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in MK 9/11. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „Mietrecht kompakt“. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren. Eine gute Gelegenheit, dies jetzt zu tun.  

     

     

    Fälle und Fragen  

    Ja
    Nein

    1.  

    V besitzt eine vermietete Wohnung in S, ein Ort mit etwa 30.000 Ein-wohnern. 20 km entfernt von S liegt der etwa gleichgroße Ort B. Beide Orte liegen wiederum 30 km von der Großstadt G mit 500.000 Einwohnern entfernt und sind mit dieser mittels S-Bahn verbunden. B hat einen Mietspiegel, S nicht.  

    V schickt seinem Mieter M ein Mieterhöhungsverlangen, das er auf den Mietspiegel für B stützt. M hält das Erhöhungsverlangen für unwirksam.  

     

     

    a)  

    Hat M Recht?  

     

     

    b)  

    Macht es einen Unterschied, wenn V das Erhöhungsverlangen auf den Mietspiegel der Großstadt G stützt, mit der Begründung, die Randbezirke von G hätten „große Ähnlichkeit“ mit der Stadt S, in der sich die vermietete Wohnung befindet?  

     

     

    2.  

    Der Mietvertrag enthält die Klausel: „Bei Auszug müssen die Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen sein“. Mieter M streicht beim Auszug trotz Aufforderung durch Vermieter V gar nichts.  

     

     

    a)  

    Handelt M rechtens?  

     

     

    b)  

    Würde sich etwas ändern, wenn M jeden Raum in einer anderen intensiven Farbe streichen würde?  

     

     

    3.  

    Vermieter V hat an Mieter M eine Wohnung vermietet, in der der Verbrauch des Kaltwassers mittels eines eingebauten Wasserzählers gemessen wird. Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung bestreitet M den in die Abrechnung eingestellten Wert für Kaltwasser. Er macht geltend, dass der Zähler falsch gemessen habe und ist insoweit nicht bereit, die Nachzahlung zu begleichen. V macht geltend, dass es sich um einen geeichten Zähler handele.  

     

     

    a)  

    Muss M die Nachzahlung leisten und welche Anforderungen sind hinsichtlich des Nachweises der Richtigkeit des Wasserverbrauchs an V zu stellen?  

     

     

    b)  

    Ändert sich etwas am Ergebnis, wenn der Zähler nachweislich nicht geeicht ist oder die Eichung abgelaufen ist?  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 144 | ID 147287