01.08.2005 | Rechtsprechungsübersicht
ABC der Geschäftswerte im WEG
von RA Norbert Slomian, Heilbronn
Die Fortsetzung der in „Mietrecht kompakt“ 05, 88, begonnenen Übersicht erfasst die Stichworte „Nutzungsentgelt“ bis „Tagesordnungspunkt“.
Rechtsprechungsübersicht: ABC der Geschäftswerte im WEG |
Stichwort | Geschäftswertbemessung | Entscheidung mit Fundstelle | Nutzungsentgelt | Erhöhung für gemeinschaftliche Einrichtungen: individuelle einjährige Mehrkosten | BayObLG 14.8.03, 2Z BR 148/03 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Beseitigung einer Funkantenne: 2.000 DM | BayObLG WuM 90, 611 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Beseitigung einer Markise: 1.000 DM | BayObLG WuM 86, 158 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Beseitigung zweier Außenrolläden: 5.000 DM, da es an konkreten in Geld messbaren Anhaltspunkten fehlt | BayObLG WuM 94, 167 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Umbau eines Fensters in eine Tür: 5.000 DM | BayObLG WuM 93, 564 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Verbundpflaster statt Bepflanzung für ca. 5 qm: 3.000 DM bei einem Bodenwert von ca. 350 DM/qm, um die Entscheidung rechtsmittelfähig zu halten | OLG Düsseldorf WuM 00, 567 | Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme | Zweiteiliges Fenster wurde durch dreiteiliges ersetzt: 3.000 DM gemessen an möglichen Rückbaukosten | BayObLG WuM 94, 565 | Protokoll, Berichtigung | Interesse der Beteiligten an der Berichtigung, nicht Berichtigungskosten, hier 5.000 DM | BayObLG WuM 96,726 | Sondernutzungsfläche | Abschlag auf den Verkehrswert der Fläche, da nicht Eigentum, sondern Nutzung im Streit | BayObLG ZWE 01, 552 | Störungen – Lärmbeeinträchtigung durch Änderung des Bodenbelags im Sondereigentum | Unter Berücksichtigung des Interesses der Anwälte an einer angemessenen Vergütung 30.000 EUR bei Minderwert der beeinträchtigten Wohnung von ca. 40.000 EUR und Kosten zur ordnungsgemäßen Einbringung eines Bodenbelags von 13.500 EUR | BayObLG ZMR 03, 50 | Tagesordnungspunkt – Nichtaufnahme fristlose Kündigung und Neuwahl anderer Verwaltung | Bei Jahresvergütung von 19.000 DM Geschäftswert von 5.000 DM | BayObLG WuM 97, 400 | Tagesordnungspunkt – Verschieben auf die nächste Eigentümerversammlung | Pauschal 500 EUR | BayObLG WuM 03, 298 | |
Quelle:
Ausgabe 08 / 2005 | Seite 146 | ID 88685
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