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  • 01.07.2005 | Rechtsprechungsübersicht

    ABC der Geschäftswerte im WEG

    von RA Norbert Slomian, Heilbronn

    Die Fortsetzung der in MK 05, 88, begonnenen Übersicht erfasst die Stichworte „Jahresabrechnung“ bis „ Nutzung des Sondereigentums“.  

     

    Rechtsprechungsübersicht: ABC der Geschäftswerte in WEG-Verfahren

    Stichwort  

    Geschäftswertbemessung  

    Entscheidung mit Fundstelle  

    Jahresabrechnung  

    70.000 DM bei Gesamtvolumen von 520.000 DM verstößt nicht gegen das Willkürverbot, da neben dem Interesse des Einzelnen und der Gesamtgemeinschaft auch das des Fiskus auf angemessene  

    Gebühren und des Anwalts an angemessener Vergütung einzubeziehen sind  

    BayVerfGH  

    NJW 94, 575  

     

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan  

    Konkret angegriffene Einzelpositionen in voller Höhe zzgl. 25% des Restvolumens  

    OLG Frankfurt  

    6.10.03,  

    20 W 73/03  

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan  

    Konkret angegriffene Einzelposition in voller Höhe zzgl. 20-25% des Restvolumens  

    BayObLG  

    WuM 02, 578  

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan  

    Pauschal 50.000 DM bei Volumen Abrechnung mit 300.000 DM und Wirtschaftsplan mit 320.000 DM sowie zusätzlich Umlage für Schädlingsbekämpfung mit 15.000 DM; das Eigeninteresse lag bei ca. 10.000 DM  

    BayObLG  

    ZMR 01, 566  

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan  

    20% - 25% des Gesamtvolumens  

    BayObLG  

    WuM 97, 341 und  

    ZMR 02, 66 (ohne konkrete Einzel-abrechnung)  

    Jahresabrechnung 

    bzw. Wirtschaftsplan –  

    ohne Beschränkung auf einzelne Positionen  

    20% – 25% des Gesamtvolumens; bei großen Wohnanlagen (hier 165 Einheiten) zusätzliche Begrenzung auf das 5-fache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses  

    OLG Hamm  

    NZM 01, 549  

    Kostenverteilung – Verteilung der Kosten aus der Jahresabrechnung zwischen Erwerber und Veräußerer im Beschluss  

    Da die Kostenverteilung innerhalb der WEG nicht in Streit steht, nur der konkret auf die streitgegenständliche Wohnung entfallende Kostenanteil  

    BayObLG  

    WuM 95, 505  

    Kostenverteilung – Verteilungsschlüssel Einheit statt Miteigentumsanteil für Müllkosten  

    1.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 95, 505  

    Kostenverteilungsschlüssel – Änderungsbeschluss  

    Regelwert von 5.000 DM, nicht Kostenvorteil für sieben Jahre  

    BayObLG  

    WuM 98, 750  

    Kostenverteilungsschlüssel – Änderung durch Anpassung der Miteigentumsanteile  

    Voraussichtlicher Zehnjahresbetrag, der durch die Veränderung der Miteigentumsanteile „verschoben“ wird  

    OLG Köln  

    NZM 00, 686  

    Mietvertrag –  

    Abschluss  

    Jahresmiete  

    BayObLG  

    DB 91, 34  

    Notverwalterbestellung  

    Verwaltervergütung für ein Jahr, ausdrücklich nicht nach Dauer der Notverwaltung  

    OLG Stuttgart  

    ZMR 03, 782  

    Nutzung des Gemeinschaftseigentums – Gartenzugang  

    Jederzeitiger Zugang zum gesamten Garten ist streitig; 50% des Regelstreitwerts, da gemeinschaftliche Nutzung erstrebt  

    SchlHolstOLG  

    WuM 96, 305  

    Nutzung des Gemeinschaftseigentums – Unterlassung einer Stellplatz-Nutzung  

    Jahresmietwert  

    BayObLG  

    WuM 93, 494  

    Nutzung des Sondereigentums – Weinstube statt Laden  

    Umbaukosten und bezweckte Gewinnerzielung des Nutzers, somit mindestens erfolgte Umbaukosten mit 160.000 DM  

    OLG Karlsruhe  

    WuM 93, 290  

    Nutzung des Sondereigentums – Kammern als Wohnraum  

    Wertsteigerung der Räume durch andere Nutzung; hier von 1.000 auf 4.000 DM/m² in München = Geschäftswert von 100.000 DM  

    BayObLG  

    WM 92, 212  

    Nutzung des Sondereigentums – Nutzung Keller und Speicher als Wohnraum  

    Nicht Kaufpreisdifferenz, sondern Interesse an der Nutzung als Wohnung statt Nebenräumen; pauschal 5.000 EUR, da keine Miete erzielt wird.  

    BayObLG  

    ZMR 00, 777  

    Nutzung des Sondereigentums – Untersagung Bordellbetrieb  

    Jahresmiete, da als Vermietungsbeschränkung zu werten  

    BayObLG  

    ZMR 02, 127  

    Nutzung des Sondereigentums – Untersagung Bordellbetrieb  

    Minderung des Miet- bzw. Verkehrswerts pro Wohnung; hier geschätzt auf 5.000 DM mal 152 Wohnungen, somit 760.000 DM  

    LG Gießen  

    WuM 90, 449  

    Nutzung des Sondereigentums – Untersagung Bordellbetrieb  

    Beeinträchtigung der übrigen 41 Wohnungen mit je 500 DM und Mietmehreinnahmen der zur Prostitution genutzten Wohnung mit 6.240 DM jährlich ergeben Gesamtwert in Höhe von 26.740 DM  

    OLG Karlsruhe  

    NZM 00, 194  

    Nutzung des Sondereigentums – Untersagung Bordellbetrieb, Verpflichtung zur Räumungsklage  

    In Großanlage mit 171 Einheiten  

    30.000 DM  

    LG Augsburg  

    WuM 95, 72  

    Nutzung des Sondereigentums – Café statt Laden  

    Interesse an der Unterlassung einerseits zzgl. Vorteil aus der untersagten Nutzung statt der erlaubten Nutzung; Nutzung als Café statt Laden bei einer Jahrespacht von 8.600 DM ergibt Geschäftswert von 30.000 DM  

    BayObLG  

    ZMR 01, 556  

    Nutzung des Sondereigentums – Unterlassung Dachausbau  

    Bei voraussichtlichen Kosten von 730.000 DM zunächst Abschlag um 1/2, dann aber weiterer Abschlag um weitere 2/3 hieraus wegen der Anwaltsgebühren (Erhöhungsgebühr); letztlich somit noch 130.000 DM  

    BayObLG  

    BayObLGR 00, 15  

    Nutzung des Sondereigentums – Zahnarztpraxis statt Wohnung  

    Beeinträchtigung durch Patientenzulauf und Praxisbetrieb, nicht das Abwehrinteresse (Umzugskosten); konkret 10.000 DM  

    KG  

    ZMR 93, 346  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 124 | ID 88663