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  • 05.01.2009 | Vollstreckung

    Vollstreckungsandrohung: So vermeiden Sie Kosten und verschenken keine Gebühren

    von Christian Noe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Gelsenkirchen

    Die Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts sei es wegen Räumung von Wohnraum oder Beitreibung rückständiger Mietzahlungen ist häufig Routine. Aber ist diese Vorgehensweise per se der richtige Weg für eine erfolgreiche Mandatsführung?  

     

    Androhung statt Vollstreckung

    Die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen ist meist auch mit weiteren Vollstreckungskosten verbunden (z.B. Gerichtsvollzieher- und Zustellkosten), die sich bei mehreren Vollstreckungsversuchen rasch summieren. Eine sinnvolle Option kann es im Einzelfall sein, lediglich die Zwangsvollstreckung anzudrohen und gleichzeitig die Folgen zu schildern, die sich aus gerichtlichen Beitreibungsmaßnahmen ergeben.  

     

    Praxishinweis: In der Vollstreckungspraxis wird ein wichtiges Faktum häufig übersehen: Die zunehmende Sensibilisierung gegenüber Maßnahmen, welche die eigene Bonität gefährden. Die Nachteile negativer Scoring-Werte von Kreditinstituten, Schufa-Einträgen oder Einträge in sonstigen Schuldnerregistern (z.B. Internet, Händler) wollen viele vermeiden. Dies hat zur Folge, dass Vollstreckungsandrohungen häufiger zum Ziel führen, als es vor einigen Jahren noch der Fall war. Für die Mandanten besteht die Chance rasch ihre Forderung zu realisieren, statt mehrere Wochen auf den Verlauf der Vollstreckungsmaßnahmen zu warten.  

     

    Anwaltsgebühren

    Vereinzelt bestehen immer noch Zweifel, ob bereits die Ankündigung einer Vollstreckung die Vollstreckungsgebühr auslöst. Dies ist zu bejahen (BGH NJW-RR 03, 1581). Die 0,3 Verfahrensgebühren gemäß Nr. 3309 RVG entstehen nicht erst mit Einleitung einer konkreten Vollstreckungsmaßnahme.  

     

    Damit die Gebühr entsteht, müssen jedoch folgende Punkte erfüllt sein:  

     

    • Schriftliche Zahlungsaufforderung an die Gegenseite
    • Vorliegen eines vollstreckbaren Titels und
    • angemessene Zahlungsfrist.

     

    Praxishinweis: Es kann wie bei der Abfassung eines regulären anwaltlichen Aufforderungsschreibens vorgegangen und die Gebührennote (0,3 Verfahrensgebühr, Auslagen, Umsatzsteuer) gleich dem Aufforderungsschreiben an den Schuldner beigefügt werden.  

     

    Beachte: Bei späterer Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht keine erneute Gebühr, da die Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsandrohung auf die Verfahrensgebühr für das Zwangsvollstreckungsverfahren angerechnet wird.  

     

    Die folgende Musterformulierung hilft Ihnen ein zeitraubendes Vollstreckungsverfahren zu vermeiden, ohne dass dadurch Nachteile bei der Anwaltsvergütung entstehen.  

     

    Musterformulierung: Vollstreckungsandrohung in Mietsachen

    Sehr geehrte/r Herr/Frau...  

     

    in der o.g. Angelegenheit haben wir bekanntlich unter dem ... ein Urteil vor dem... gegen Sie erwirkt, das nunmehr Rechtskraft erlangt hat.  

     

    Da Sie bislang die rückständigen Mietzahlungen nicht an unseren Mandanten geleistet haben, sind wir nunmehr beauftragt, die Zwangsvollstreckung gegen Sie einzuleiten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind mit erheblichen weiteren Kosten verbunden, die Sie als Schuldner/in zu tragen haben.  

     

    Die Pfändung von Wertgegenständen oder gar die Pfändung Ihres Girokontos sind mit Unannehmlichkeiten verbunden, die sich vermeiden lassen. Sicherlich sind auch Sie daran interessiert, dass weder unnötige weitere Kosten zu den bereits vorhandenen geschuldeten Beträgen hinzukommen, noch dass Ihr Zahlungsverkehr durch eine Kontenpfändung beeinträchtigt wird oder Besuche des Gerichtsvollziehers nötig sind.  

     

    Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir im Rahmen einer Vollstreckung ggf. Drittschuldner in Anspruch nehmen können, also Personen, die Zahlungen an Sie zu leisten haben. Diese würden insoweit unangenehmerweise ebenfalls in diese Angelegenheit miteinbezogen.  

     

    Wir fordern Sie daher auf, den titulierten Gesamtbetrag in Höhe von...  

    einschließlich der nachstehend aufgeführten Anwaltsvergütung in Höhe von...  

     

    bis zum ... (Fünf-Tage-Frist)  

     

    auf unser o.g. Konto zu überweisen.  

     

    Als Prozessvertreter haben wir Geldempfangsvollmacht.  

     

    Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir gehalten, umgehend Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.  

     

    Mit freundlichen Grüßen  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Anwaltsvergütung nach dem RVG: ... EUR  

     

    0,3 Vollstreckungsgebühr Nr. 3309 VV RVG: ... EUR  

     

    Auslagen Nr. 7002 VV RVG: ... EUR  

     

    Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG: ... EUR  

     

    Gesamtbetrag: ... EUR  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 14 | ID 123577