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  • 28.07.2008 | WEG-Novelle

    Rechtsanwaltsgebühren bei Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Verwalterbestellung

    von RA Norbert Slomian, FA Miet- und WEG-Recht, Heilbronn

    Bei der Anfechtung des Beschlusses über die Verwalterbestellung kommt es nach neuem Recht zu Einbußen bei den Anwaltsgebühren.  

     

    Beispiel: Beschlussanfechtung Verwalterbestellung

    Eigentümer A. ficht den Beschluss auf Verwalterbestellung an. Der Jahresbetrag der Verwaltervergütung beläuft sich auf 2.000 EUR. Der Anteil des A. beträgt 200 EUR.  

     

    Bisherige Regelung

    Bisher wurde als Gegenstandswert regelmäßig die Gesamtvergütung des Verwalters für den Bestellungszeitraum angesetzt (BayObLG NZM 98, 668; BayObLG WuM 02, 171). Da im Beispiel der Bestellungszeitraum nicht begrenzt ist, ist von der gesetzlichen Höchstbestelldauer von fünf Jahren auszugehen.  

     

    Der Streitwert beträgt danach 10.000 EUR: