28.07.2008 | WEG-Novelle
Rechtsanwaltsgebühren bei Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Verwalterbestellung
Bei der Anfechtung des Beschlusses über die Verwalterbestellung kommt es nach neuem Recht zu Einbußen bei den Anwaltsgebühren.
Beispiel: Beschlussanfechtung Verwalterbestellung |
Eigentümer A. ficht den Beschluss auf Verwalterbestellung an. Der Jahresbetrag der Verwaltervergütung beläuft sich auf 2.000 EUR. Der Anteil des A. beträgt 200 EUR. |
Bisherige Regelung
Bisher wurde als Gegenstandswert regelmäßig die Gesamtvergütung des Verwalters für den Bestellungszeitraum angesetzt (BayObLG NZM 98, 668; BayObLG WuM 02, 171). Da im Beispiel der Bestellungszeitraum nicht begrenzt ist, ist von der gesetzlichen Höchstbestelldauer von fünf Jahren auszugehen.
Der Streitwert beträgt danach 10.000 EUR:
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