· Fachbeitrag · Der praktische Fall (Teil 2)
Typische Streitpunkte bei der Betriebskosten-abrechnung im gewerblichen Mietverhältnis
| Das OLG Düsseldorf (9.7.15, I-10 U 126/14, Abruf-Nr. 146197 ) hat über wichtige Grundfragen der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis entschieden. Hier die Fortsetzung mit weiteren Beispielen. |
1. Formell korrekte Abrechnung von Ärzte- und Parkhaus
Der Vermieter hatte die verbrauchsunabhängigen Kosten von Ärztehaus und des anderweitig vermieteten Parkhauses gemeinsam abgerechnet. Der Mieter hat dies als nicht formell ordnungsgemäß beanstandet und die unzulässige Bildung einer Wirtschaftseinheit gerügt. Ohne Erfolg, wie der Senat ausführt. Grund: Eine Wirtschaftseinheit zu bilden, betrifft nicht die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung, sondern nur deren inhaltliche Richtigkeit.
Beachten Sie | Eine Wirtschaftseinheit liegt zudem aus Sicht des Senats nur vor, wenn der Vermieter von der ihm mangels abweichender mietvertraglicher Regelungen aus § 315 BGB erwachsenden Befugnis Gebrauch macht, mehrere Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen.
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