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  • 07.09.2021 · Nachricht · Gewerberaummiete

    „Entmieten durch Vergasen“ rechtfertigt fristlose Kündigung

    | Das Absetzen des Kommentars „Entmieten durch Vergasen“ auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Gruppe stellt einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berechtigt (LG München I 21.12.20, 31 O 5646/18, Abruf-Nr. 224221 ). |