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  • 18.07.2021 · Nachricht · Gewerberaummiete

    Grenzen der Instandhaltung durch den Gewerberaummieter

    | Klauseln in Formularmietverträgen, die dem Gewerberaummieter die Instandhaltung der Mietsache auferlegen, sind nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie nicht auf den Mietgebrauch durch den aktuellen Mieter beschränkt sind, also insbesondere einen Instandhaltungsstau erfassen (OLG Frankfurt/M. 6.11.20, 2 U 47/2, Abruf-Nr. 223370 ). |