· Fachbeitrag · Mieterinsolvenz
Vermieter als Aussonderungsgläubiger und seine Pflichten im Zusammenhang mit der Kaution
von Diplom-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Der folgende Beitrag zeigt, was der Vermieter als Aussonderungsgläubiger in der Mieterinsolvenz beachten muss und was für den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters bei Insolvenz des Vermieters gilt. |
1. Anspruch auf Herausgabe von Gegenständen
Aussonderungsberechtigt sind Gläubiger, die aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts einen bestimmten Gegenstand aus der Insolvenzmasse herausverlangen können. Dafür darf der Gegenstand aufgrund seiner vermögensrechtlichen Zuordnung nicht in die Insolvenzmasse fallen. Er muss dem Gläubiger ‒ hier dem Vermieter ‒ gehören (§ 47 InsO). Dann besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Gegenstands, der außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden kann.
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Der Vermieter überlässt dem Mieter eine möblierte Wohnung. Im Insolvenzfall kann der Vermieter die beweglichen Gegenstände herausverlangen. |
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