· Fachbeitrag · Moderne Vermietungsformen
Insolvenzfall bei Co-Working-Flächen: Mietsicherheit
von RA Kai-Uwe Agatsy, FA Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin
| Mietsicherheiten bei Co-Working-Gewerbemietverträgen können zu Problemen führen, insbesondere in der Insolvenz. Denn die Sicherheiten sollen vor dem Zugriff „Dritter“ geschützt sein. Der folgende Beitrag zeigt, was zu beachten ist. |
1. Mietsicherheit und Insolvenzfestigkeit
Bei der gewerblichen Vermietung von Co-Working-Flächen dürfen die Vertragsparteien unterschiedliche Formen an Mietsicherheiten vereinbaren. Dabei müssen sie das Schriftformerfordernis (§ 550 BGB) erfüllen. Zu den der Schriftform unterfallenden essentialia negotii gehört auch der Punkt „Mietsicherheit“, den die Parteien im Wege der Individualvereinbarung regeln (BeckOK BGB/Herrmann, BGB, § 550 Rn. 11 ff.). Hierzu gehören:
- Mietkaution (häufigster Fall),
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