· Fachbeitrag · Fotovoltaikanlagen
Keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
| Das FG Baden-Württemberg hat - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH - Einkünfte einer GbR aus dem Betrieb und dem Verkauf einer Fotovoltaikanlage als Einkünfte aus Gewerbetrieb qualifiziert ( 5.4.17, 4 K 3005/14, Abruf-Nr. 193987 ). |
Es hat die hierzu nötigen Voraussetzungen im konkreten Fall als erfüllt angesehen und zwar eine
- selbstständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen,
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