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  • 15.02.2016 · Fachbeitrag · Gemeinschaftsantenne

    Eigentümergemeinschaft muss keine GEMA-Gebühren zahlen

    | Überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiter, stellt dies keine öffentliche Wiedergabe i. S. von § 15 Abs. 3 UrhG dar. |