· Fachbeitrag · Gewerberaummiete
Formularmäßiger Ausschluss des Konkurrenzschutzes
| Der formularmäßige Ausschluss eines Konkurrenzschutzes zugunsten des Mieters ist für sich genommen unbedenklich. Er kann jedoch infolge eines Summierungseffekts in seiner Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters i.S. des § 307 Abs. 1 BGB führen. |
Dies ist anzunehmen, wenn dem Mieter zugleich
- eine Betriebspflicht,
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