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  • 27.06.2016 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Teure Nachbarschaftshilfe: Wasserschaden beim Gartengießen

    | Übernimmt jemand unentgeltlich aus Gefälligkeit die Bewässerung des Gartens seines Nachbarn und kommt es dabei zu einem Wasserschaden, so kann er durch die eintrittspflichtige Gebäude- und Hausratversicherung des Nachbarn auch bei leichter Fahrlässigkeit in Regress genommen werden (OLG Hamm 17.11.15, 9 U 26/15, Abruf-Nr. 146228 ). |