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  • 20.07.2017 · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Nicht im Tresor: Bargeld muss nur bis 1.100 EUR ersetzt werden

    | Wer Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt, muss bei einem Einbruch damit rechnen, dass die Hausratversicherung nicht den vollen gestohlenen Betrag erstattet (OLG Oldenburg 13.1.17, 5 U 162/16, Abruf-Nr. 192123 192123 ). |