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  • 16.08.2017 · Nachricht · Haustürgeschäft

    An Haustür geschlossener Entrümpelungsvertrag ist widerrufbar

    | Erscheinen im Auftrag des Vermieters Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens unangekündigt an einem Samstag in der Wohnung eines Mieters und kommt es dabei zum mündlichen Abschluss eines Entrümpelungsvertrags, liegt ein widerrufbares Haustürgeschäft vor. Der Mieter kann daher den Vertrag widerrufen (LG Berlin 24.1.17, 18 S 318/15, Abruf-Nr. 195731 195731 ). |