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  • 22.05.2013 · Fachbeitrag · Landpacht

    Top-ups als Teil der Pacht

    | Sind sogenannte Top-ups als Teil der Pacht anzusehen, liegt kein ­Verstoß gegen die Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 vor, der gemäß §§ 134, 139 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. |