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  • 20.02.2014 · Fachbeitrag · Maklervertrag

    Ohne Nennung des Verkäufers kein Anspruch auf Provision

    | Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung liegt in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags. Hierfür muss der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringen, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers nennen. |